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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Sondervermögen
Als Sondervermögen bezeichnet man rechtlich unselbstständige Einrichtungen einer
öffentlichen Gebietskörperschaft, die für besondere Aufgaben geschaffen werden.
Kommunales Sondervermögen entsteht mittels einer Satzung und ist in den
Haushalt der jeweiligen Kommune
integriert. Beispiele für kommunales Sondervermögen sind das Gemeindegliedervermögen und das
Vermögen
der Eigenbetriebe.
Die Sondervermögen von Bund und Ländern haben einen eigenen Haushalt. Sondervermögen des Bundes sind z.B.
das Bundeseisenbahnvermögen, das ERP-Sondervermögen und der Erblastentilgungsfonds.
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