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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sondervermögen

Als Sondervermögen bezeichnet man rechtlich unselbstständige Einrichtungen einer öffentlichen Gebietskörperschaft, die für besondere Aufgaben geschaffen werden.

Kommunales Sondervermögen entsteht mittels einer Satzung und ist in den Haushalt der jeweiligen Kommune integriert. Beispiele für kommunales Sondervermögen sind das Gemeindegliedervermögen und das Vermögen der Eigenbetriebe.

Die Sondervermögen von Bund und Ländern haben einen eigenen Haushalt. Sondervermögen des Bundes sind z.B. das Bundeseisenbahnvermögen, das ERP-Sondervermögen und der Erblastentilgungsfonds.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum