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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sonnenuntergangs-Gesetzgebung

Bei der Sonnenuntergangs-Gesetzgebung (auch: Sunset-Legislation) handelt es sich um einen Budgetierungsansatz, der eine Befristung staatlicher Ausgaben vorsieht. Ziel ist, die Notwendigkeit öffentlicher Aufgaben/Ausgaben regelmäßig (in gewissen zeitlichen Intervallen) seitens der Legislative auf ihre Notwendigkeit zu hinterfragen. Faktisch handelt es sich um ein Verfallsdatum für Haushaltstitel.

Im Gegensatz zum sog. Budgetierungsansatz des Zero-Base-Budgeting, bei dem die einzelnen Ausgabetitel bei der Haushaltsaufstellung von Grund auf neu zu planen anstatt von Jahr zu Jahr fortzuschreiben sind, hat die Sonnenuntergangs-Gesetzgebung einen legislativen Bezug (d.h. sie wird vom Parlament vorgenommen). Das Zero-Base-Budgeting hat demgegenüber einen exekutiven Bezug (d.h. sie wird seitens der Verwaltung durchgeführt).

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum