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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sozialausgaben, kommunale

Die kommunalen Sozialausgaben basieren bundesrechtlich auf dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Erwerbslose), Sozialgesetzbuch VIII (Jugendhilfe) und Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe). Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 aus der Sozialhilfe herausgelöst.

Die kommunalen Sozialausgaben sind historisch gewachsen und decken ein breites Spektrum ab. Insbesondere die Sozialhilfe reicht weit in die kommunale Geschichte zurück. Der Charakter der Leistungen variiert: Teils handelt es sich um Geldleistungen, teils um Infrastruktur, geldwerte Sachleistungen oder vergleichbare Dienstleistungen.

Über die Sozialgesetzbücher hinaus bestehen landesrechtliche und lokalpolitische Gestaltungsspielräume, die zu einer unterschiedlichen Trägerschaften, Aufgabeninterpretationen und Kosten führen. Der von den Kommunen zu tragende Leistungskatalog variiert von Land zu Land.

Obgleich allgemein von Kommunen gesprochen wird, handelt es sich dabei um keine homogene Gruppe. Die Kommunen unterteilen sich in mehrere Typen (hier insbesondere: kreisangehörige Städte/Gemeinden, kreisfreie Städte, Kreise, höhere Kommunalverbände), welche wiederum in den einzelnen Leistungen infolge bundes- und landesrechtlicher Regelungen unterschiedlich beansprucht werden. Die Kreise und kreisfreien Städte sind grundsätzlich die örtlichen Träger sozialer Aufgaben. Die kreisangehörigen Städte/Gemeinden tragen die Kita nach Sozialgesetzbuch VIII. Sie sind allerdings über die Kreisumlage indirekt auch von den weiteren Sozialausgaben betroffen.

Die größten Unterschiede der Trägerstrukturen liegen hinsichtlich der Hilfen zur Pflege und Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch XII vor. In vier Ländern sind höhere Kommunalverbände mit diesen Aufgaben betraut (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen). In anderen Ländern werden diese Aufgaben direkt durch die Länder getragen (z.B. Sachsen-Anhalt und Saarland).



Weitere Informationen:
» Studie der Bertelsmann Stiftung zu den kommunalen Sozialausgaben


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger