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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sparsamkeitsprinzip

Das Sparsamkeitsprinzip (auch: Minimalprinzip) besagt, dass es bei gegebenem Erfolgsziel (Output) gilt, dieses mit minimalem Mitteleinsatz (Input) zu erreichen. Das Sparsamkeitsprinzip ist eine Konkretisierung des ökonomischen Prinzips.

Gegensatz: Ergiebigkeitsprinzip.


Des Weiteren handelt es sich beim Sparsamkeitsprinzip um einen Haushaltsgrundsatz, demzufolge eine öffentliche Verwaltung die ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wirtschaftlich und sparsam zu verwenden hat.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum