Das Speyerer Verfahren ist ein Modell für das neue öffentliche Rechnungswesen auf Grundlage der Doppik. Es ist auch bekannt unter den Begriffen Drei-Komponenten-Rechnung (DKR), Drei-Komponenten-Modell (DKM) und Wieslocher Modell.
Die drei Bestandteile des Speyerer Verfahrens zählen gleichzeitig auch zu den Hauptkomponenten des Jahresabschlusses in der Doppik.
Das Speyerer Verfahren wird in untenstehender Abbildung illustriert:
Der Saldo der Finanzrechnung (Differenz aus Ein- und Auszahlungen) lässt sich als Netto-Zufluss bzw. Netto-Abfluss an liquiden Mitteln
innerhalb der betrachteten Rechnungsperiode interpretieren. Addiert man diesen Saldo nun mit dem Bestand an liquiden Mitteln
zu Beginn der Rechnungsperiode (sog. Anfangsbestand), so erhält man den in der Bilanz auszuweisenden Bestand an liquiden Mitteln.
Analog errechnet sich das auszuweisende Eigenkapital am Abschlussstichtag im Speyerer Verfahren über die Summe aus Ergebnissaldo (Differenz zwischen
Erträgen und Aufwendungen) und Eigenkapital zum Periodenanfang.
Im Gegensatz zum kaufmännischen Rechnungswesen erfolgen im Speyerer Verfahren die Buchungen nicht in zwei, sondern in drei Rechnungssystemen.
Das dritte Rechnungssystem ist die Finanzrechnung. Zwar ist die Kapitalflussrechnung im kaufmännischen Rechnungswesen mit der Finanzrechnung vergleichbar,
nur wird die Kapitalflussrechnung erst nachträglich aufgestellt und eben nicht fortlaufend mitgeführt.