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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sponsoring

Bei öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen gilt Sponsoring als alternative Finanzierungsform. Es handelt sich um eines der wenigen alternativen Finanzierungsinstrumente, die nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft zu qualifizieren sind.

Inhaltlich werden beim Sponsoring vom Sponsoring-Geber (meist private Unternehmen) Zuwendungen an die öffentliche Kernverwaltung oder das öffentliche Unternehmen gewährt. Im Gegensatz zum Fundraising handelt es sich nicht um einseitige Zuwendungen, sondern es wird seitens der Kernverwaltung oder des öffentlichen Unternehmens eine Gegenleistung erwartet, z.B. in Gestalt einer imagefördernden Initiative zu Gunsten des Sponsors.

Zwei grundlegende Herausforderungen sind beim Sponsoring in jedem Fall zu beachten:
- Es darf nicht die Gefahr entstehen, dass es zu einer Abhängigkeit vom Sponsor kommt. Ferner sind (unmittelbare und mittelbare) Beeinflussungen durch den Spender zu vermeiden. In einigen Kommunen gibt es daher entsprechende Sponsoring-Richtlinien.
- Die Vertretungskörperschaft (Rat, Kreistag etc.) ist einzubinden, v.a. auch, wenn mit Sachleistungen entsprechende Folgekosten verbunden sind (Bsp. Schenkung eines medizinischen Großgerätes für ein öffentliches Krankenhaus).

Sponsoren sind häufig lokale Unternehmen. Es treten auch jedoch nicht lokal verortete Unternehmen als Sponsor auf, z.B. bei Einrichtungen mit bundesweiter Bedeutung (etwa einem bekannten Zoo).

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger