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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Staatsausgaben

Staatsausgaben sind alle von der öffentlichen Hand getätigten Ausgaben. Zu den Staatsausgaben zählen demnach nicht nur die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen, sondern z.B. auch die Ausgaben der Sozialversicherungen. Ferner werden teilweise auch die Ausgaben der Extrahaushalte und ggf. auch die Ausgaben der sonstigen FEUs zu den Staatsausgaben gerechnet.

Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen zwei Arten von Staatsausgaben:
- primäre Staatsausgaben
- Zinsausgaben des Staates

Gegensatz: Staatseinnahmen.

Blog-Einträge zum Thema:
- Staatseinnahmen und Staatsausgaben von Deutschland nach Maastricht-Vertrag (Blog-Eintrag
  vom 18.11.2013)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger