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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Staatsbankrott

Unter einem Staatsbankrott (auch: Staatsinsolvenz) versteht man den Fall, dass die Regierung eines Staates erklärt, dass sie ihre Schulden nicht mehr, nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe bedienen kann oder will. Der jeweilige Staat gilt somit als zahlungsunfähig.

Ein Beispiel für einen Staatsbankrott ist das Land Argentinien, welches im Jahre 2001 den Staatsbankrott erklärte.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum