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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Staatsdoppik

Als Staatsdoppik wird die Doppik auf der Ebene staatlicher Gebietskörperschaften (Bund und Länder) bezeichnet.

Das Bundesland, das bei der Einführung der Staatsdoppik am weitesten fortgeschritten ist, ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Bei den Flächenländern nimmt das Land Hessen eine Vorreiterstellung hinsichtlich der Umstellung auf die Staatsdoppik ein. Die meisten anderen Bundesländer stellen derzeit demgegenüber noch nicht auf die Staatsdoppik um. Auch der Bund plant nicht auf die Doppik umzustellen, sondern vielmehr die Kameralistik zu modernisieren (sog. erweiterte Kameralistik).

Siehe hierzu auch:
- Haushaltsreformen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Linkliste zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linkliste zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Doppik"
- Aufsätze zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- Vorträge/Präsentationen zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger