Als Staatsdoppik wird die Doppik auf der Ebene staatlicher
Gebietskörperschaften (Bund und Länder)
bezeichnet.
Das Bundesland, das bei der Einführung der Staatsdoppik am weitesten fortgeschritten ist, ist die Freie und Hansestadt
Hamburg. Die meisten anderen Bundesländer stellen derzeit demgegenüber noch nicht auf die Staatsdoppik um. Auch der Bund
plant nicht auf die Doppik umzustellen, sondern vielmehr die
Kameralistik zu modernisieren
(sog. erweiterte Kameralistik).