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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Staatshaushalt

Als Staatshaushalt bezeichnet man den Haushalt bzw. den Haushaltsplan einer staatlichen Gebietskörperschaft (Bund, Bundesländer). Der Staatshaushalt wird im Falle des Bundes vom Bundestag bzw. im Falle eines Bundeslandes vom Landtag mittels eines Haushaltsgesetzes verabschiedet.

Ferner wird der Begriff des Staatshaushalts auch genutzt, um die Finanzwirtschaft der Gesamtheit aller Gebietskörperschaften (d.h. des gesamten Staates) anzusprechen. Neben den Kernhaushalten der Gebietskörperschaften werden hierbei teilweise auch die Finanzen bestimmter Auslagerungen (Extrahaushalte und sonstige FEUs) einbezogen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Bundeshaushalten von Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Haushalten der 16 deutschen Bundesländer
- Haushaltsuhren der Länder
- Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland (inkl. Bundes- und Landeshaushaltsrecht)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger