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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Staatsinsolvenz

Unter einer Staatsinsolvenz (auch: Staatsbankrott) versteht man den Fall, dass die Regierung eines Staates erklärt, dass sie ihre Schulden nicht mehr, nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe bedienen kann oder will. Der jeweilige Staat gilt damit als zahlungsunfähig.

Ein Beispiel für eine Staatsinsolvenz ist das Land Argentinien, welches sich im Jahre 2001 für zahlungsunfähig erklärte.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum