Zu den externen Staatsschulden zählen alle
Schulden
(Anleihen,
Kredite, Darlehen) eines Staates,
die nicht in der Währung des jeweiligen Staates aufgenommen wurden, sondern in einer Fremdwährung.
So zählen im Falle Deutschlands z.B. alle auf US-Dollar oder Pfund Sterling lautende Schulden von
Bund, Ländern und Kommunen zu den externen Staatsschulden.
Ferner wird der Begriff der externen Staatsschulden auch synonym zum Begriff der
Auslandsverschuldung (d.h. Schulden gegenüber ausländischen
Gläubigern) verwendet.