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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Staatsschulden, implizite

Als implizite Staatsschulden werden alle "versteckten" Staatsschulden bezeichnet. Hierzu zählen insbesondere die Schulden, die eine in der Zukunft liegende Verpflichtung darstellen (z.B. Pensionsverpflichtungen).

Die implizite Staatsverschuldung kann mittels der Doppik offengelegt werden. So werden beispielsweise Renten- und Pensionsverpflichtungen durch Rückstellungsbildung in der Bilanz/Vermögensrechnung abgebildet.

Gegensatz: explizite Staatsschulden.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum