Als verdeckte Staatsschulden werden die in
Auslagerungen
(z.B. Sondervermögen, Unternehmen in Staatsbesitz)
ausgegliederten Schulden bezeichnet. Obwohl der Schuldner
dieser Verbindlichkeiten nicht der Staat selbst ist,
sind sie ihm wirtschaftlich betrachtet zuzuordnen.
Die verdeckte Staatsverschuldung kann u.a. mittels der Doppik offengelegt werden.
So werden beispielsweise in Auslagerungen verschobene Schulden durch den Konzernabschluss offengelegt.