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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Staatsschulden, verdeckte

Als verdeckte Staatsschulden werden die in Auslagerungen (z.B. Sondervermögen, Unternehmen in Staatsbesitz) ausgegliederten Schulden bezeichnet. Obwohl der Schuldner dieser Verbindlichkeiten nicht der Staat selbst ist, sind sie ihm wirtschaftlich betrachtet zuzuordnen.

Die verdeckte Staatsverschuldung kann u.a. mittels der Doppik offengelegt werden. So werden beispielsweise in Auslagerungen verschobene Schulden durch den Konzernabschluss offengelegt.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum