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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Staatsüberschuss nach Maastricht-Vertrag

Der Staatsüberschuss nach Maastricht-Vertrag ist der positive Finanzierungssaldo aus den Einnahmen und Ausgaben eines Gesamtstaats (Bund, Bundesländer, Kommunen, Sozialversicherungen). Gemäß Maastricht-Vertrag dürfen die EU-Mitglieder - bzw. insb. die Mitglieder des Euroraums - keine Defizite von mehr als 3% des BIP ausweisen.

Anzumerken ist, dass das Staatsdefizit bzw. der Staatsüberschuss nach Maastricht-Vertrag einerseits und der Maastricht-Schuldenstand (welcher 60% des BIP nicht überschreiten soll) andererseits nicht identisch abgegrenzt sind. Es gibt demnach z.B. Vorgänge, die zwar den Maastricht-Schuldenstand verändern, jedoch das Maastricht-Staatsdefizit bzw. den Maastricht-Staatsüberschuss unbeeinflusst lassen. Zur Überleitungsrechnung vom Maastricht-Staatsdefizit/-Staatsüberschuss zu den Veränderungen im Maastricht-Schuldenstand sei auf nachfolgenden Link verwiesen:
- Überleitungsrechnung: Defizit/Überschuss vs. Schuldenstandsveränderung

Gegensatz: Staatsdefizit nach Maastricht-Vertrag.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger