Die Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts beinhaltet die
Schulden, die seitens Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung in ihren
Kernhaushalten sowie ihren
Extrahaushalten aufgenommen worden sind.
Die Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts gemäß deutscher
Schuldenstatistik entspricht in ihrer Höhe grob dem
konsolidierten Bruttoschuldenstand nach Maastricht-Vertrag.