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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts

Als Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts bezeichnet man gemäß dem Schalenkonzept der öffentlichen Verschuldung die mittlere von drei Abgrenzungen öffentlicher Verschuldung nach Schuldenstatistik.

Die Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts beinhaltet die Schulden, die seitens Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung in ihren Kernhaushalten sowie ihren Extrahaushalten aufgenommen worden sind.

Schalenkonzept - Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts

An Schuldenarten werden in die Abgrenzung der Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts nach neuer Schuldenstatistik (ab 2010) insbesondere die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich und häufig auch die Schulden beim öffentlichen Bereich berücksichtigt. Ggf. zusätzlich einbezogen werden die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte.

Die Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts gemäß deutscher Schuldenstatistik entspricht in ihrer Höhe grob dem konsolidierten Bruttoschuldenstand nach Maastricht-Vertrag.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger