Als Stabilisierungsfunktion des Staates bezeichnet man die Aufgabe des Staates, eine stetige wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten.
Die vorhandenen Produktionsfaktoren (z.B. Arbeitskräfte) sollen möglichst dauerhaft vollständig ausgelastet sein. Da der Marktmechanismus
indes auch konjunkturelle Schwankungen nach sich zieht, ist es Aufgabe des Staates diese Schwankungen stabilisierungspolitisch abzumildern
bzw. im Idealfall komplett zu nivellieren. Der Verfolgung stabilisierungspolitischer
Ziele dient z.B. die
antizyklische Fiskalpolitik.