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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Stabilisierungsfunktion des Staates

Als Stabilisierungsfunktion des Staates bezeichnet man die Aufgabe des Staates, eine stetige wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten. Die vorhandenen Produktionsfaktoren (z.B. Arbeitskräfte) sollen möglichst dauerhaft vollständig ausgelastet sein. Da der Marktmechanismus indes auch konjunkturelle Schwankungen nach sich zieht, ist es Aufgabe des Staates diese Schwankungen stabilisierungspolitisch abzumildern bzw. im Idealfall komplett zu nivellieren. Der Verfolgung stabilisierungspolitischer Ziele dient z.B. die antizyklische Fiskalpolitik.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger