Der Stabilitätsrat hat den ehemaligen
Finanzplanungsrat abgelöst. Die Aufgabe des 2010 eingesetzten Stabilitätsrates ist die Überwachung der
Haushalte der staatlichen
Gebietskörperschaften, um etwaige entstehende
Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und
gegensteuern zu können. Im Zuge dessen müssen Bund und Länder Berichte über ihre aktuelle Haushaltslage, ihre
Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen
Kreditaufnahmegrenzen und über die mittelfristige Haushaltsentwicklung erstatten.
Im Falle drohender Haushaltsnotlagen kann der Rat mit der betroffenen Gebietskörperschaft
ein Sanierungsprogramm vereinbaren.