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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Stabilitätsrat

Der Stabilitätsrat hat den ehemaligen Finanzplanungsrat abgelöst. Die Aufgabe des 2010 eingesetzten Stabilitätsrates ist die Überwachung der Haushalte der staatlichen Gebietskörperschaften, um etwaige entstehende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können. Im Zuge dessen müssen Bund und Länder Berichte über ihre aktuelle Haushaltslage, ihre Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen und über die mittelfristige Haushaltsentwicklung erstatten. Im Falle drohender Haushaltsnotlagen kann der Rat mit der betroffenen Gebietskörperschaft ein Sanierungsprogramm vereinbaren.



Weitere Informationen:
» Homepage des Stabilitätsrats

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum