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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Stadtstaat

Stadtstaaten sind Bundesländer, die - im Abgrenzung zu den Flächenländern - dadurch gekennzeichnet sind, dass ihr Gebiet lediglich eine oder zwei Städte (und ggf. deren unmittelbares Umland) umfasst.

Da Stadtstaaten neben Landesaufgaben auch kommunale Aufgaben wahrnehmen, sind (Finanz-)Kennzahlenvergleiche zwischen Stadtstaaten und Flächenländern in einigen Fällen problematisch.

Die drei Stadtstaaten der Bundesrepublik Deutschland sind:
- Berlin
- Bremen (Zwei-Städte-Staat)
- Hamburg

Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der Länder (Stadtstaaten und Flächenländer)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum