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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Stadtstaat
Stadtstaaten sind
Bundesländer, die - im Abgrenzung zu den
Flächenländern - dadurch gekennzeichnet sind,
dass ihr Gebiet lediglich eine oder zwei Städte (und ggf. deren unmittelbares Umland)
umfasst.
Da Stadtstaaten neben Landesaufgaben auch kommunale Aufgaben wahrnehmen, sind
(Finanz-)Kennzahlenvergleiche
zwischen Stadtstaaten und Flächenländern in einigen Fällen problematisch.
Die drei Stadtstaaten der Bundesrepublik Deutschland sind:
- Berlin
- Bremen (Zwei-Städte-Staat)
- Hamburg
Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der Länder (Stadtstaaten und Flächenländer)
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