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Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
Bei der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Kurzbezeichnung: Innenministerkonferenz (IMK))
handelt es sich eine regelmäßige Fachkonferenz und ein Gremium, im Rahmen dessen die 16 Länder im Zuständigkeitsbereich
der Landesinnenministerien kooperieren. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder dient insb.
der Selbstkoordination der Länder im Rahmen des sog. "kooperativen Föderalismus". Sie fungiert hierbei als Bindeglied
zwischen den Landesinnenministern einerseits und dem Bundesinnenminister andererseits.
Im Zuge der Konferenzsitzungen
beraten die Innenminister aktuelle innenpolitische Themen, treffen Grundsatzentscheidungen und entscheiden über
Angleichungen von Verwaltungsverfahren. Entscheidungen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der
Länder können nur einstimmig gefasst werden (sog. Einstimmigkeitsprinzip). Es besteht indes die Möglichkeit einer Enthaltung.
Die Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder sind im Regelfall öffentlich.
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder ist kein Organ des Bundes und auch kein Teil des
Bundesrates. Gleichwohl besteht zwischen dem Bundesrat (und hier insb. dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten des
Bundesrates) einerseits und der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder andererseits eine enge
Verbindung, da es sich jeweils personell um die gleichen Entscheidungsträger handelt. Mitglieder sind die Innenminister
der 16 Bundesländer. Der Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder wechsel jährlich.
Der Bundesinnenminister nimmt als gleichberechtigtes, jedoch nicht stimmberechtigtes Mitglied an den Sitzungen teil.
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder findet im Regelfall zwei Mal im Jahr (i.d.R.
im Frühling und im Herbst) statt. Es können Sondersitzungen einberufen werden falls dies notwendig erscheint. Zwei Wochen vor den
Sitzungen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder tagen im Regelfall die Staatssekretäre bzw.
Staatsräte zur Vorbereitung der Innenministersitzungen (sog. Vorkonferenz).
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat ihre Geschäftsstelle beim Bundesrat eingerichtet.
Die Geschäftsstelle fungiert als Dienstleister für die Konferenzmitglieder. Darüber hinaus wird die Arbeit der Ständigen
Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder durch sechs Facharbeitskreise (AK) unterstützt:
- AK I: Staatsrecht und Verwaltung
- AK II: Innere Sicherheit
- AK III: Kommunale Angelegenheiten
- AK IV: Verfassungsschutz
- AK V: Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
- AK VI: Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal
Siehe auch:
- Beschlüsse der Innenministerkonferenz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
- Links zu den Bundes- und Landesinnenministerien
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