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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Stellenplan

Der Stellenplan ist eine Aufstellung, welche die (Plan-)Stellen der Beamten, ständigen Angestellten und ständigen Arbeiter enthält. Ausgewiesen werden freie Stellen, besetzbare Stellen, besetzte Stellen sowie Abordnungen. Hat ein Beamter eine Stelle in einer Einrichtung des Sondervermögens inne (z.B. in einem Eigenbetrieb), so ist diese Stelle gesondert auszuweisen.

Der Stellenplan ist sowohl Teil des doppischen, als auch des kameralen Haushaltsplans. Der Stellenplan dient als verbindlicher Rahmen für die Personalwirtschaft der jeweiligen Gebietskörperschaft.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger