Der Stellenplan ist eine Aufstellung, welche die Stellen der Beamten, ständigen Angestellten und ständigen Arbeiter (sog. Planstellen) enthält.
Hat ein Beamter eine Stelle in einer Einrichtung des Sondervermögens inne (z.B. in einem Eigenbetrieb), so ist diese Stelle gesondert auszuweisen.