Der Stellenplan ist eine Aufstellung, welche die (Plan-)Stellen
der Beamten, ständigen Angestellten und ständigen Arbeiter enthält. Ausgewiesen werden freie Stellen, besetzbare Stellen, besetzte Stellen sowie
Abordnungen.
Hat ein Beamter eine Stelle in einer Einrichtung des
Sondervermögens inne (z.B. in einem
Eigenbetrieb), so ist diese Stelle gesondert auszuweisen.