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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Stellenplan

Der Stellenplan ist eine Aufstellung, welche die Stellen der Beamten, ständigen Angestellten und ständigen Arbeiter (sog. Planstellen) enthält. Hat ein Beamter eine Stelle in einer Einrichtung des Sondervermögens inne (z.B. in einem Eigenbetrieb), so ist diese Stelle gesondert auszuweisen.

Der Stellenplan ist sowohl Teil des doppischen, als auch des kameralen Haushaltsplans. Der Stellenplan dient als verbindlicher Rahmen für die Personalwirtschaft der jeweiligen Gebietskörperschaft.

Diejenigen Stellen, die nicht zu den Planstellen gehören, werden in der Stellenübersicht ausgewiesen.

Beispiele für Stellenpläne:
- Stadt Bocholt (Nordrhein-Westfalen): Stellenplan 2010
- Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen): Stellenplan 2010
- Stadt Bünde (Nordrhein-Westfalen): Stellenplan 2010


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum