Unter dem Begriff der Steuerarteninterdependenzen versteht man eine wechselseitige Beeinflussung bzw. Abhängigkeit zwischen zwei
Steuerarten.
Beispiel:
Einkommensteuer und
Kirchensteuer, da die Einkommensteuer von der Höhe der Kirchensteuer über die als Sonderausgaben abzugsfähigen,
gezahlten Kirchensteuerbeiträge beeinflusst wird und da die Kirchensteuer je nach Bundesland 8 bis 9 Prozent
der zu zahlenden Einkommensteuer beträgt.