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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerdestinatar

Der Steuerdestinatar ist dasjenige Wirtschaftssubjekt, das der Steuergesetzgeber durch die Erhebung der jeweiligen Steuer wirtschaftlich belasten will. Im Idealfall sind aus Sicht des Steuergesetzgebers somit Steuerdestinatar und Steuerträger dasselbe Wirtschaftssubjekt. Aufgrund von Überwälzungsprozessen etc. kommt es in der Praxis indes häufiger vor, dass Steuerdestinatar und Steuerträger nicht identisch sind.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger