Der Begriff der kassenmäßigen
Steuereinnahmen bezeichnet die
Kassen-Ist-Beträge (Ist-Einnahmen), die den Kassen einer
öffentlichen Gebietskörperschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. Quartal, Halbjahr, Jahr) tatsächlich zugeflossen sind.
Bei den kassenmäßigen Steuereinnahmen bleibt folglich unberücksichtigt, wann die betreffende
Steuerschuld entstanden ist oder für welches Jahr die jeweiligen Steuerzahlungen geleistet worden sind (keine periodengerechte Erfassung).
Folglich sind in den kassenmäßigen Steuereinnahmen auch Vorauszahlungen, Nachzahlungen, Säumniszuschläge, Abschlusszahlungen etc.
enthalten. Die kassenmäßigen Steuereinnahmen können durch etwaige Erstattungen gemindert sein.