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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuereinnahmen, kassenmäßige

Der Begriff der kassenmäßigen Steuereinnahmen bezeichnet die Kassen-Ist-Beträge (Ist-Einnahmen), die den Kassen einer öffentlichen Gebietskörperschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. Quartal, Halbjahr, Jahr) tatsächlich zugeflossen sind. Bei den kassenmäßigen Steuereinnahmen bleibt folglich unberücksichtigt, wann die betreffende Steuerschuld entstanden ist oder für welches Jahr die jeweiligen Steuerzahlungen geleistet worden sind (keine periodengerechte Erfassung). Folglich sind in den kassenmäßigen Steuereinnahmen auch Vorauszahlungen, Nachzahlungen, Säumniszuschläge, Abschlusszahlungen etc. enthalten. Die kassenmäßigen Steuereinnahmen können durch etwaige Erstattungen gemindert sein.

Siehe auch:
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger