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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerfreibetrag

Ein Steuerfreibetrag ist dadurch gekennzeichnet, dass nur der Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der den Steuerfreibetrag überschreitet, zu versteuern ist.

Wird beim Überschreiten einer Grenze nicht nur der überschreitende Teil, sondern der gesamte Betrag versteuert, so spricht man nicht von einem Steuerfreibetrag, sondern von einer Steuerfreigrenze.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger