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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerfreigrenze

Eine Steuerfreigrenze ist dadurch charakterisiert, dass keine Steuern anfallen, sofern die Steuerfreigrenze nicht überschritten wird. Wird die Steuerfreigrenze hingegen überschritten, so unterliegt der komplette Betrag der Besteuerung und nicht nur der die Steuerfreigrenze überschreitende Betrag. Hierin unterscheidet sich die Steuerfreigrenze vom Steuerfreibetrag.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger