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Steuerkraft, gemeindliche
Die gemeindliche Steuerkraft ist eine Kenngröße zur Beurteilung der finanziellen Potenz einer Stadt/Gemeinde. Sie wird z.B. in
finanzstatistischen
Analysen genutzt, um Zeitvergleiche auf Grundlage konstanter (fiktiver)
Realsteuerhebesätze
durchzuführen. Die gemeindliche Steuerkraft errechnet sich, indem zur
Realsteuerkraft
einer Stadt/Gemeinde (oder einer Gruppe von Städten und Gemeinden) der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
und der
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
hinzugerechnet werden und die
Gewerbesteuerumlage
in Abzug gebracht wird.
Siehe auch:
-
Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
-
Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
-
Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
-
Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
-
Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
-
Aufsätze zum Thema "Steuern"
Blog-Einträge zum Thema:
-
Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft im Zeit- und
Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 11.8.2015)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger