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Steuern, abzugsfähige
Als abzugsfähige
Steuern
bezeichnet man gezahlte Steuerbeträge, die bei der Bestimmung der
Steuerbemessungsgrundlage
derselben oder einer anderen Steuer abgezogen werden können.
Beispiel: Gezahlte
Kirchensteuer
beträge sind im Kontext der
Einkommensteuer
voll abzugsfähig.
Gegensatz:
nicht-abzugsfähige Steuern
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
-
Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
-
Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
-
Aufsätze zum Thema "Steuern"
-
Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
-
Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
© Andreas Burth, Marc Gnädinger