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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuern, abzugsfähige

Als abzugsfähige Steuern bezeichnet man gezahlte Steuerbeträge, die bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage derselben oder einer anderen Steuer abgezogen werden können.

Beispiel: Gezahlte Kirchensteuerbeträge sind im Kontext der Einkommensteuer voll abzugsfähig.

Gegensatz: nicht-abzugsfähige Steuern.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger