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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuern, indirekte

Unter dem Begriff der indirekten Steuern fasst man alle Steuern zusammen, bei denen der Steuerschuldner und der Steuerträger nicht identisch sind. Der Steuerschuldner ist hierbei diejenige (natürliche oder juristische) Person, welche die Steuer zu entrichten hat, während der Steuerträger diejenige Person ist, die die Steuer tatsächlich wirtschaftlich zu tragen hat. Indirekte Steuern sind demzufolge dadurch charakterisiert, dass der Steuerschuldner die zu zahlenden Steuern wirtschaftlich auf andere Personen (den Steuerträger) abwälzen kann.

Beispiele: Umsatzsteuer, Energiesteuer, Tabaksteuer, Alkopopsteuer.

Gegensatz: direkte Steuern.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger