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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuern, mehrgliedrige

Mehrgliedrige Steuern sind Steuern, die in Form verschiedener, getrennter Erhebungsarten erhoben werden. Zwischen den einzelnen Erhebungsarten (Gliedsteuern) besteht eine gegenseitige Anrechenbarkeit der Steuerbeträge.

Beispiel: Einkommensteuer, die als veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer erhoben wird.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger