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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Steuern, nicht-abzugsfähige
Unter dem Begriff der nicht-abzugsfähigen
Steuern
versteht man abgeführte Steuerbeträge, die bei der Ermittlung der
Bemessungsgrundlage
derselben oder einer anderen Steuer nicht in Abzug gebracht werden können.
Beispiel: Der gezahlte
Solidaritätszuschlag
ist im Kontext der
Einkommensteuer
nicht abzugsfähig.
Gegensatz:
abzugsfähige Steuern
.
Siehe auch:
-
Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
-
Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
-
Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
-
Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
-
Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
-
Aufsätze zum Thema "Steuern"
© Andreas Burth, Marc Gnädinger