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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuern, nicht-abzugsfähige

Unter dem Begriff der nicht-abzugsfähigen Steuern versteht man abgeführte Steuerbeträge, die bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage derselben oder einer anderen Steuer nicht in Abzug gebracht werden können.

Beispiel: Der gezahlte Solidaritätszuschlag ist im Kontext der Einkommensteuer nicht abzugsfähig.

Gegensatz: abzugsfähige Steuern.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger