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» Steuern, örtliche
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Steuern, örtliche
Örtliche Steuern sind
Steuern
, deren Anknüpfungspunkt örtliche Vorgänge und Tatbestände sind. Kommunen können per Satzung bestimmen, ob und in welcher Höhe die Steuer erhoben wird.
Beispiele für örtliche Steuern:
Hundesteuer
,
Zweitwohnungsteuer
,
Getränkesteuer
,
Schankerlaubnissteuer
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu kommunalen Satzungen (z.B. Jagdsteuer, Zweitwohnungsteuer)
-
Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
-
Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
-
Steueruhr Deutschlands
-
Aufsätze zum Thema "Steuern"
-
Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Blog-Einträge zum Thema:
-
Vierteljährliche Entwicklung der Bagatellsteuern und steuerähnlichen Abgaben (Blog-Eintrag vom
11.3.2017)
-
Steuersätze der Hundesteuer in den Städten ab 50.000 Einwohnern (Blog-Eintrag vom 16.10.2016)
-
Einnahmen aus der Zweitwohnsitzsteuer im Zeit- und Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 3.5.2016)
-
Aufkommen der Hundesteuer im Zeit- und Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 3.5.2016)
-
Einnahmen aus der Vergnügungssteuer im Zeit- und Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 3.5.2016)
-
Bagatellsteuern und steuerähnliche Einnahmen der Kommunen der Flächenländer 2013 im
Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 24.11.2014)
-
Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick (Blog-Eintrag vom 17.6.2011)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger