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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuern, örtliche

Örtliche Steuern sind Steuern, deren Anknüpfungspunkt örtliche Vorgänge und Tatbestände sind. Kommunen können per Satzung bestimmen, ob und in welcher Höhe die Steuer erhoben wird.

Beispiele für örtliche Steuern: Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Getränkesteuer, Schankerlaubnissteuer.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen (insb. Hundesteuersatzungen, Jagdsteuersatzungen, Vergnügungsteuersatzungen, Zweitwohnungsteuersatzungen)
- Aufsätze zum Thema "Steuern"

Blog-Einträge zum Thema:
- Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick (Blog-Eintrag vom 17.6.2011)
- Zweitwohnungsteuer: Eine praktikable Einnahmequelle? (Blog-Eintrag vom 15.1.2011)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum