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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Steuern, örtliche
Örtliche Steuern sind
Steuern
, deren Anknüpfungspunkt örtliche Vorgänge und Tatbestände sind. Kommunen können per Satzung bestimmen, ob und in welcher Höhe die Steuer erhoben wird.
Beispiele für örtliche Steuern:
Hundesteuer
,
Zweitwohnungsteuer
,
Getränkesteuer
,
Schankerlaubnissteuer
.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu kommunalen Satzungen (insb. Hundesteuersatzungen, Jagdsteuersatzungen, Vergnügungsteuersatzungen, Zweitwohnungsteuersatzungen)
-
Aufsätze zum Thema "Steuern"
Blog-Einträge zum Thema:
-
Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick (Blog-Eintrag vom 17.6.2011)
-
Zweitwohnungsteuer: Eine praktikable Einnahmequelle? (Blog-Eintrag vom 15.1.2011)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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