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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerpolitik

Als Steuerpolitik bezeichnet man erstens aus staatlicher Sicht die Gesamtheit aller politischen Entscheidungen, die die Gestaltung des Steuersystems betreffen. Die Steuerpolitik dient fiskalpolitischen, wirtschaftspolitischen und sonstigen gesellschaftlichen Zwecken.

Aus fiskalpolitischer Sicht zielt die Steuerpolitik eines Staates v.a. auf die Verstetigung oder Steigerung der Steuereinnahmen bzw. -erträge ab. Im wirtschaftspolitischen Sinne können z.B. wachstumspolitische Ziele verfolgt werden. Nicht zuletzt können über die Steuerpolitik auch viele weitere gesellschaftspolitische Zwecke verfolgt werden (z.B. Einsatz von Lenkungssteuern (z.B. Tabaksteuer), um hierüber beim Bürger ein bestimmtes Verhalten zu bewirken (z.B. Aufhören mit Rauchen)). Ebenso denkbar ist die Verfolgung bevölkerungspolitischer Ziele (z.B. finanzieller Anreiz zum Kinderkriegen durch Kinderfreibeträge).

An steuerpolitischen Instrumenten stehen dem Staat z.B. zur Verfügung: Abschaffung/Einführung einer Steuer, Änderung der Steuerbemessungsgrundlage, Änderung des Steuersatzes, Abschaffung/Einführung bzw. Änderung von Steuerfreigrenzen und Steuerfreibeträgen, Abschaffung/Einführung von Ausnahmetatbeständen.

Zweitens versteht man unter dem Begriff der Steuerpolitik aus Sicht eines Steuerpflichtigen (der Begriff wird hier vornehmlich im unternehmerischen Kontext verwendet) die Gesamtheit aller Maßnahmen, durch die die Steuerschuld im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten minimiert werden soll. Steuerpolitische Maßnahmen werden insb. durch die Ausnutzung steuerrechtlicher Wahlrechte umgesetzt (z.B. Wahl der Abschreibungsmethode).

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger