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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuersatz

Der Steuersatz ist eine Größe, die auf die Bemessungsgrundlage angewendet wird, um die Höhe der festzusetzenden Steuer zu bestimmen.

Steuersätze sind i.d.R. entweder Prozent-Werte (sofern Bemessungsgrundlage in Euro) oder Euro-Werte (sofern Bemessungsgrundlage nicht in Euro; z.B. Anzahl Hunde bei der Hundesteuer). Die Höhe des Steuersatzes kann von der Höhe der Bemessungsgrundlage abhängen. So hängt z.B. der Einkommensteuersatz von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab (Steuersatz steigt progressiv mit der Höhe des zu versteuernden Einkommens). Demgegenüber ist z.B. die Höhe des Steuersatzes der Umsatzsteuer von der Höhe der entsprechenden Bemessungsgrundlage (Nettoerlöse) unabhängig.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger