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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerschätzung

Die Steuerschätzung ist eine i.d.R. zwei Mal pro Jahr vorgenommene Prognose im Hinblick auf die voraussichtlich zu erwartenden Steuereinnahmen der deutschen Gebietskörperschaften. Die Steuerschätzung wird für einzelne Steuerarten sowie getrennt nach Bund, Ländern und Kommunen durchgeführt. Steuerschätzungen werden vom Arbeitskreis "Steuerschätzungen" vorgenommen, welcher beim Bundesministerium der Finanzen angesiedelt ist. Die Sitzungen des Arbeitskreises Steuerschätzungen finden i.d.R. im Mai und im November des jeweiligen Jahres statt.

Die Steuerschätzung erfolgt für kurz- bis mittelfristige Zeiträume, wobei sich der Zeitraum der Mai-Schätzung und der Zeitraum der November-Schätzung unterscheiden. Während die Mai-Schätzung für das laufende Haushaltsjahr und vier Folgejahre erstellt wird (mittlere Frist), wird die November-Schätzung lediglich für das laufende Haushaltsjahr und das Folgejahre (kurze Frist) erstellt.

Die Mai-Steuerschätzung ist idealtypischerweise die Grundlage für die Erstellung von Haushaltsentwurf und mittelfristiger Finanzplanung für das nachfolgende Haushaltsjahr. Die gemäß des Grundsatzes der Vorherigkeit kurz vor Verabschiedung des Haushalts veröffentlichte November-Steuerschätzung bildet demgegenüber die Grundlage für die (finalen) Ansätze in der Haushaltssatzung (Kommunen) bzw. dem Haushaltsgesetz (Bund und Länder).

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu den veröffentlichten Steuerschätzungen

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum