Als Steuertarif bezeichnet man ein in Listenform geführtes Verzeichnis, das den
Steuereinheiten (d.h. einem bestimmten Anteil der
Bemessungsgrundlage)
bestimmte Sätze oder Beträge zuordnet. Abhängig von der Entwicklung der Steuerbelastung bei Änderung
einer monetären Bemessungsgrundlage spricht man von proportionalen, degressiven oder progressiven Steuertarifen.
Wenn ein Steuertarif einen bestimmten Betrag pro Steuereinheit vorsieht, handelt es sich um einen Steuerbetragstarif (z.B.
Kaffeesteuer).
Sofern ein Steuertarif einen bestimmten Prozentsatz vorsieht, spricht man von einem sog. Steuersatztarif (z.B.
Umsatzsteuer).