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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuertarif

Als Steuertarif bezeichnet man ein in Listenform geführtes Verzeichnis, das den Steuereinheiten (d.h. einem bestimmten Anteil der Bemessungsgrundlage) bestimmte Sätze oder Beträge zuordnet. Abhängig von der Entwicklung der Steuerbelastung bei Änderung einer monetären Bemessungsgrundlage spricht man von proportionalen, degressiven oder progressiven Steuertarifen.

Wenn ein Steuertarif einen bestimmten Betrag pro Steuereinheit vorsieht, handelt es sich um einen Steuerbetragstarif (z.B. Kaffeesteuer). Sofern ein Steuertarif einen bestimmten Prozentsatz vorsieht, spricht man von einem sog. Steuersatztarif (z.B. Umsatzsteuer).

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger