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Steueruhr
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Steueruhr
Als Steueruhr bezeichnet man einen sekündlich aktualisierten Zähler, der die aktuelle rechnerische Höhe der
Steuereinnahmen eines Staates, einer einzelnen
Gebietskörperschaft
oder einer Gruppe von Gebietskörperschaften (z.B. nur Länder, nur Gemeinden) anzeigt. Die Steuereinnahmen werden i.d.R. entweder für einen Zeitraum von zwölf Monaten (Steueruhr
der Steuereinnahmen auf Jahresbasis) oder für den Zeitraum "Jahresbeginn bis heute" (Steueruhr der Steuereinnahmen seit Jahresbeginn)
berechnet. Neben der absoluten Höhe der jeweiligen Steuereinnahmen wird in einer Steueruhr zumeist auch der Wert der Pro-Kopf-Steuereinnahmen
zusätzlich ausgewiesen.
Die in einer Steueruhr angezeigte Höhe der Steuereinnahmen verändert sich in einer konstanten Rate (d.h. linear). Die
Berechnungsformeln werden mit Veröffentlichung der neuen
Steuerschätzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen"
beim Bundesfinanzministerium an diese neue Datengrundlage angepasst. Die deutsche Steuerschätzung
erlaubt eine Differenzierung der gesamten Steuereinnahmen in die Steuereinnahmen des Bundes, die Steuereinnahmen der Länder, die Steuereinnahmen
der Gemeinden und die Abführungen an die EU.
Steueruhren zeigen prinzipiell nur die fiktive aktuelle Höhe der Steuereinnahmen an, da die Steuereinnahmen i.d.R. nicht gleichmäßig
dem Staat zufließen (wie in der Steueruhr angenommen), sondern ihm tatsächlich häufig sprunghaft zufließen. Ungeachtet ihrer faktischen
Ungenauigkeit erfüllen Steueruhren dennoch einen wichtigen Zweck, indem sie die Richtung und die durchschnittliche Veränderung der
Höhe der Steuereinnahmen in einfacher und auch für Laien verständlicher Form visualisieren.
Siehe auch:
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
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