Unter dem Begriff der ergebnisorientierten Steuerung (auch: Ergebnissteuerung) versteht man einen
Steuerungsansatz, der am Ergebnis der öffentlichen
Leistungserstellung (sog.
Output) ausgerichtet ist. Ergänzend zur reinen Outputsicht wird im weiteren Sinne auch die
Wirkung des Outputs betrachtet
(Wirkungsorientierung).
Konkret erfolgt die ergebnisorientierte Steuerung, indem die
Budgetzuteilung
im Rahmen von
Kontrakten (mit dem
Haushaltsplan als
Hauptkontrakt)
an die Erreichung
output-/wirkungsorientierter
Ziele geknüpft wird. Der Zielerreichungsgrad wird dabei über geeignete
Kennzahlen operationalisiert. Das zur Zielerreichung zugeteilte Budget kann im Sinne eines
Globalbudgets weitestgehend frei bewirtschaftet werden. Der ergebnisorientierte Steuerungsansatz zielt darauf ab, die
Effizienz und die
Effektivität des Verwaltungshandelns zu steigern.