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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerverteilung, primäre

Unter der primären Steuerverteilung versteht man eine Form der Steuerverteilung. Die primäre Steuerverteilung bezeichnet hierbei die unmittelbare Steuerverteilung zwischen dem Bürger und der ertragsberechtigten Gebietskörperschaft(sebene) (Zu-/Verteilung der Ertragshoheit). Unter die primäre Steuerverteilung fällt damit zunächst die Gruppierung der Steuern in Gemeinschaftsteuern, Bundessteuern, Landessteuern und Gemeindesteuern.

Teil der primären Steuerverteilung ist im Kontext der Gemeinschaftsteuern auch deren Aufteilung auf die Gebietskörperschaften. Das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern wird wie folgt verteilt:
- Lohn- und Einkommensteuer: 42,5% Bund; 42,5% Länder; 15% Gemeinden
- Abgeltungsteuer auf Zins- & Veräußerungserträge: 44% Bund; 44% Länder; 12% Gemeinden
- Körperschaftsteuer: 50% Bund; 50% Länder
- Umsatzsteuer (2013): 53,4% Bund; 44,6% Länder; 2% Gemeinden

Hinzu kommt die Gewerbesteuer als sog. heimliche Gemeinschaftsteuer. Bei der Gewerbesteuer haben die Gemeinden einen Teil des Aufkommens an Bund und Länder abzuführen (sog. Gewerbesteuerumlage).

Gegensatz: sekundäre Steuerverteilung.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger