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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Stichprobeninventur

Die Stichprobeninventur ist ein Inventurverfahren, bei dem die Erfassung der Vermögensgegenstände aus Wirtschaftlichkeitsgründen anhand anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren durchgeführt wird. Eine Stichprobeninventur ist zulässig, sofern die Grundsätze der Richtigkeit und Vollständigkeit nicht verletzt werden, d.h. das Ergebnis der Stichprobeninventur muss dem einer vollständigen Inventur entsprechen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur Inventur)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Inventurrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger