Die Stichprobeninventur ist ein
Inventurverfahren, bei dem die Erfassung der
Vermögensgegenstände aus
Wirtschaftlichkeitsgründen anhand anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren durchgeführt wird. Eine Stichprobeninventur ist zulässig, sofern die
Grundsätze der Richtigkeit und
Vollständigkeit nicht verletzt werden, d.h. das Ergebnis der Stichprobeninventur muss dem einer vollständigen Inventur entsprechen.