Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » S » Stille Reserven

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Stille Reserven

Stille Reserven (auch: stille Rücklagen) bezeichnen den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem tatsächlichen (Zeit-)Wert von Aktiva bzw. Passiva. Hierbei muss der tatsächliche Wert der Aktiva über dem Buchwert (sog. Unterbewertung von Vermögen) bzw. der tatsächliche Wert der Passiva unter dem Buchwert (sog. Überbewertung von Schulden) liegen, damit stille Reserven entstehen. Im jeweils umgekehrten Fall entstehen sog. stille Lasten. Stille Reserven sind aus der Bilanz nicht ersichtlich.

Beispiel: Am 1.11.2008 wird ein neuer Stuhl für 140 Euro (netto) gekauft. Da es sich bei dem Stuhl um ein geringfügiges Wirtschaftsgut (GfG) handelt, wird er zum Zeitpunkt der Anschaffung sofort als Aufwand verbucht. Der Buchwert liegt damit bei 0 Euro. Zwei Monate später, zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags, habe der Stuhl noch einen tatsächlichen Wert von 100 Euro. Da nun der Buchwert (0 Euro) unter dem tatsächliche Wert (100 Euro) liegt, existieren beim Stuhl stille Reserven i.H.v. 100 Euro.

Gegensätze: offene Reserven, stille Lasten.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger