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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Stille Reserven
Stille Reserven bezeichnen den Unterschiedsbetrag von Buchwert
und dem tatsächlichen Wert von Aktiva bzw.
Passiva. Hierbei muss der tatsächliche Wert der
Aktiva über dem Buchwert (sog. Unterbewertung von Vermögen) bzw. der tatsächliche Wert der Passiva unter dem
Buchwert (sog. Überbewertung von Schulden) liegen, damit stille Reserven entstehen.
Stille Reserven sind aus der Bilanz nicht ersichtlich.
Beispiel: Am 1.11.2008 wird ein neuer Schreibtischstuhl für 140 Euro (netto) gekauft.
Da es sich bei dem Stuhl um ein geringfügiges Wirtschaftsgut (GfG) handelt, wird er zum Zeitpunkt der Anschaffung sofort
als Aufwand verbucht. Der Buchwert liegt damit bei 0 Euro. Einen Monat später, zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags,
habe der Stuhl noch einen tatsächlichen Wert von 100 Euro. Da nun der Buchwert (0 Euro) unter dem tatsächliche Wert
(100 Euro) liegt, existieren beim Stuhl stille Reserven i.H.v. 100 Euro.
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