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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Stille Reserven

Stille Reserven bezeichnen den Unterschiedsbetrag von Buchwert und dem tatsächlichen Wert von Aktiva bzw. Passiva. Hierbei muss der tatsächliche Wert der Aktiva über dem Buchwert (sog. Unterbewertung von Vermögen) bzw. der tatsächliche Wert der Passiva unter dem Buchwert (sog. Überbewertung von Schulden) liegen, damit stille Reserven entstehen. Stille Reserven sind aus der Bilanz nicht ersichtlich.

Beispiel: Am 1.11.2008 wird ein neuer Schreibtischstuhl für 140 Euro (netto) gekauft. Da es sich bei dem Stuhl um ein geringfügiges Wirtschaftsgut (GfG) handelt, wird er zum Zeitpunkt der Anschaffung sofort als Aufwand verbucht. Der Buchwert liegt damit bei 0 Euro. Einen Monat später, zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags, habe der Stuhl noch einen tatsächlichen Wert von 100 Euro. Da nun der Buchwert (0 Euro) unter dem tatsächliche Wert (100 Euro) liegt, existieren beim Stuhl stille Reserven i.H.v. 100 Euro.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum