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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Stille Rücklagen

Unter dem Begriff der stillen Rücklagen (auch: stille Reserven) versteht man den Differenzbetrag zwischen dem Buchwert und dem tatsächlichen (Zeit-)Wert von Aktiva bzw. Passiva. Dabei muss entweder der tatsächliche Wert der Passivposition unter dem Buchwert (d.h. Überbewertung von Schulden) oder der tatsächliche Wert der Aktivposition über dem Buchwert (d.h. Unterbewertung von Vermögen) liegen, damit stille Rücklagen entstehen. Im jeweils umgekehrten Fall entstehen sog. stille Lasten. Stille Rücklagen sind nicht aus der Bilanz ersichtlich.

Beispiel: Am 2. Dezember 2012 wird ein Schreibtischstuhl für netto 70,00 Euro gekauft. Da es sich bei dem Schreibtischstuhl um ein geringfügiges Wirtschaftsgut (GfG) handelt, wird er zum Anschaffungszeitpunkt unmittelbar als Aufwand verbucht. Sein Buchwert liegt damit bei 0,00 Euro. Knapp einen Monat später, zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags am 31. Dezember 2012, habe der Schreibtischstuhl noch einen tatsächlichen Wert von 55,00 Euro. Da der Buchwert (0,00 Euro) unter dem tatsächliche Wert (55,00 Euro) liegt, existieren hinsichtlich des Schreibtischstuhls stille Rücklagen in Höhe des Differenzbetrags von 55,00 Euro.

Gegensätze: offene Rücklagen, stille Lasten.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger