Unter dem Begriff der stillen Rücklagen (auch: stille Reserven) versteht man den Differenzbetrag zwischen dem
Buchwert und dem tatsächlichen
(Zeit-)Wert von
Aktiva bzw.
Passiva. Dabei muss entweder der tatsächliche Wert der Passivposition unter dem Buchwert (d.h.
Überbewertung von
Schulden) oder der tatsächliche Wert der Aktivposition über dem Buchwert (d.h. Unterbewertung von
Vermögen) liegen, damit stille Rücklagen entstehen. Im jeweils umgekehrten Fall entstehen
sog. stille Lasten. Stille Rücklagen sind nicht aus der
Bilanz ersichtlich.
Beispiel: Am 2. Dezember 2012 wird ein Schreibtischstuhl für netto 70,00 Euro gekauft. Da es sich
bei dem Schreibtischstuhl um ein
geringfügiges Wirtschaftsgut (GfG) handelt, wird er zum Anschaffungszeitpunkt unmittelbar als
Aufwand verbucht. Sein Buchwert liegt damit bei 0,00 Euro. Knapp einen Monat später, zum Zeitpunkt des
Bilanzstichtags am 31. Dezember 2012, habe der Schreibtischstuhl noch einen tatsächlichen Wert
von 55,00 Euro. Da der Buchwert (0,00 Euro) unter dem tatsächliche Wert (55,00 Euro) liegt,
existieren hinsichtlich des Schreibtischstuhls stille Rücklagen in Höhe des Differenzbetrags von 55,00 Euro.