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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Straßenbaubeiträge

Als Straßenbaubeiträge (auch: Straßenausbaubeiträge, Ausbaubeiträge) bezeichnet man von Gemeinden aufgrund einer örtlichen Satzung erhobene Beiträge, die dazu dienen, diejenigen Kosten (teilweise) zu decken, die für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen dienen.

Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. Die Details zur Erhebung der Straßenbaubeiträge regelt die jeweilige kommunale Satzung.

Siehe hierzu auch:
- Links zum Abgabenrecht in Deutschland
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger