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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Aufgaben der öffentlichen Hand im Zweifel auf unterster, lokaler Ebene (Kommunen) erfüllt werden sollten. Voraussetzung für die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips ist jedoch, dass die lokale Ebene auch in der Lage ist, diese Aufgaben selbstständig wahrzunehmen. Die übergeordneten Ebenen (insb. Land, Bund, EU) haben hierbei zunächst die Aufgabe, die unteren Ebenen - sofern notwendig - bei deren Aufgabenerfüllung zu unterstützen. Die übergeordneten Ebenen nehmen öffentliche Aufgaben erst dann selbst wahr, wenn die jeweils untergeordneten Ebenen mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben überfordert wären.

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger