Als Subventionen bezeichnet man einseitige finanzielle Förderungsmaßnahmen des Staates zugunsten der Wirtschaft, die
nicht an eine unmittelbare Gegenleistung geknüpft sind. Sie dienen der Wirtschaftsförderung.
Es wird unterschieden zwischen
Finanzhilfen (direkte Subventionen; z.B.
Zuschuss) und
Steuervergünstigungen (indirekte
Subventionen; z.B. ermäßigter
Steuersatz, Steuerbefreiung).
Die die Subvention gewährende
Gebietskörperschaft heißt Subventionsgeber, das durch die Subvention begünstigte Unternehmen heißt Subventionsempfänger.
Die Subventionsgewährung kann an bestimmte Auflagen gebunden sein (z.B. umwelttechnische Auflagen).
Mit Subventionen können z.B. folgende
Ziele verfolgt werden:
- Förderung des wirtschaftlichen Verhaltens (z.B. Starthilfe bei Unternehmensgründung)
- Abmilderung sozialer Härten in bestimmten Wirtschaftszweigen (z.B. Subventionen für den Kohlebergbau)
- Unterstützung bei Anpassungen an verändertes wirtschaftliches Umfeld (z.B. Hilfe beim Abbau zu hoher Kapazitäten)
- Ausgleich regionaler Benachteiligungen (z.B. Hilfen für die neuen Länder)
- Förderung des Produktivitätsfortschritts (z.B. Subventionen zur Entwicklung neuer Produktionsmethoden)
Die Gewährung von Subventionen steht regelmäßig in der Kritik. So wird z.B. darauf hingewiesen, dass durch Subventionen
wirtschaftliche Strukturwandlungsprozesse verzögert werden und Abhängigkeiten geschaffen werden (können). Ferner kann es
zu wirtschaftlichen Fehlallokationen kommen.
Die Bundesregierung hat alle zwei Jahre einen Subventionsbericht vorzulegen.
Zahlungen vom Staat an private Haushalte werden nicht als Subventionen bezeichnet. In diesem Kontext ist vielmehr von Transferleistungen die Rede.