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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Subvention

Als Subventionen bezeichnet man finanzielle Förderungsmaßnahmen des Staates zugunsten der Wirtschaft, die nicht an eine unmittelbare Gegenleistung geknüpft sind. Es wird unterschieden zwischen Finanzhilfen (z.B. Zuschuss) und Steuervergünstigungen (z.B. ermäßigter Steuersatz, Steuerbefreiung).

Mit Subventionen können z.B. folgende Ziele verfolgt werden:
- Förderung des wirtschaftlichen Verhaltens (z.B. Starthilfe bei Unternehmensgründung)
- Abmilderung sozialer Härten in bestimmten Wirtschaftszweigen (z.B. Subventionen für den Kohlebergbau)
- Unterstützung bei Anpassungen an verändertes wirtschaftliches Umfeld (z.B. Hilfe beim Abbau zu hoher Kapazitäten)
- Ausgleich regionaler Benachteiligungen (z.B. Hilfen für die neuen Länder)
- Förderung des Produktivitätsfortschritts (z.B. Subventionen zur Entwicklung neuer Produktionsmethoden)

Die Bundesregierung hat alle zwei Jahre einen Subventionsbericht vorzulegen.

Zahlungen vom Staat an private Haushalte werden nicht als Subventionen bezeichnet. In diesem Kontext ist vielmehr von Transferleistungen die Rede.

Siehe hierzu auch:
- Subventionsberichte der Bundesregierung

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum