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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Summenbilanz

Die Summenbilanz ist im Kontext der Erstellung des Gesamt- bzw. Konzernabschlusses eine vorbereitende Maßnahme für die Vollkonsolidierung der Bilanz der Gebietskörperschaft mit den Bilanzen der per Vollkonsolidierung in den Gesamt- bzw. Konzernabschluss einzubeziehenden Auslagerungen (verbundene Unternehmen). Für die Erstellung der Summenbilanz werden die in den einzelnen Bilanzen ausgewiesenen, vereinheitlichten Werte zusammenaddiert.

Aufbauend auf der Summenbilanz werden konzerninterne Vorgänge und Sachverhalte (z.B. Forderungen/Verbindlichkeiten zwischen einzelnen Teilen des Konzerns) im Zuge von Konsolidierungsbuchungen eliminiert. Die Summenbilanz ist damit die Grundlage für die Erstellung der Gesamt- bzw. Konzernbilanz.

Summenbilanz

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger