Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » S » Summenergebnisrechnung

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Summenergebnisrechnung

Die Summenergebnisrechnung bezeichnet im Kontext der Erstellung des Konzern- bzw. Gesamtabschlusses eine vorbereitende Maßnahme für die Vollkonsolidierung der Ergebnisrechnung der Gebietskörperschaft mit den bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen der per Vollkonsolidierung in den Gesamt- bzw. Konzernabschluss einzubeziehenden Auslagerungen (verbundene Unternehmen). Zur Erstellung der Summenergebnisrechnung werden die in der Ergebnisrechnung bzw. in den Gewinn- und Verlustrechnungen ausgewiesenen, vereinheitlichten Wertansätze aufaddiert.

Aufbauend auf der Summenergebnisrechnung werden dann konzerninterne Beziehungen (z.B. Erträge/Aufwendungen aus Leistungsbeziehungen zwischen verschiedenen Konzernteilen) im Zuge von Konsolidierungsbuchungen eliminiert. Die Summenergebnisrechnung ist damit die Grundlage für die Erstellung der Konzern- bzw. Gesamtergebnisrechnung.

Summenergebnisrechnung

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger