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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Tabaksteuer
Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer, deren Steuergegenstand der Verbrauch von Tabakwaren (z.B. Zigarren, Zigaretten, Pfeifentabak) ist.
Das Steueraufkommen fließt dem Bund zu.
Die Tabaksteuer hat den Charakter einer
Lenkungssteuer, da die Tabaksteuer neben der
Generierung von Einnahmen v.a. darauf abzielt,
den Verbrauch von Tabakwaren seitens der Bevölkerung zu verringern.

Weitere Informationen:
» Tabaksteuergesetz (TabStG)
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