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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Target Costs

Target Costs (auch: Zielkosten) sind derjenige Geldbetrag, den die Herstellung eines Produktes bzw. die Erbringung einer Leistung am Markt maximal kosten darf. Sie werden z.B. aus dem am Markt maximal erzielbaren Preis oder den Kosten anderer Anbieter abgeleitet.

Die ermittelten Target Costs des Produktes bzw. der Leistung werden in einem nächsten Schritt, der sog. Zielkostenspaltung, auf die einzelnen Funktionen und Komponenten des Produktes bzw. der Leistung heruntergebrochen. Sinn und Zweck der Zielkostenspaltung ist es, die Erreichung der Zielkosten besser steuerbar zu machen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger