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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Teilergebnishaushalt

Der Teilergebnishaushalt (auch: Teilergebnisplan) ist in einem doppischen Haushaltsplan eines von zwei Elementen eines Teilhaushaltes. Der Teilergebnishaushalt ist die entsprechende Planungskomponente zur Teilergebnisrechnung. Nach dem Leittext der Innenministerkonferenz erfolgt der Aufbau der Teilergebnishaushalte analog zur Struktur des Ergebnishaushalts. Zusätzlich können Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen erfasst werden. Hinsichtlich seines Aufbaus entspricht der Teilergebnishaushalt ebenfalls der Teilergebnisrechnung. Ein Teilergebnishaushalt stellt einen Budgetrahmen für die (ordentlichen) Erträge und Aufwendungen des betreffenden Teilbereichs (z.B. Produktbereich, Produktgruppe, Produkt) dar.

Für die konkrete Ausgestaltung der Teilergebnishaushalte haben die einzelnen Länder in ihrem kommunalen Haushaltsrecht unterschiedliche Vorgaben gemacht. So sind z.B. in Baden-Württemberg bei der Aufstellung des Teilergebnishaushalts zusätzlich kalkulatorische Kosten und deren Ergebnisvortag aus dem Vorjahr aufzuführen. In Bayern sind bei der Aufstellung des Teilergebnishaushalts die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltsermächtigungen aufzuführen. Außerdem erfolgt der Hinweis, dass innere Leistungsverrechnungen nach Maßgabe der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) abzubilden sind.

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Ergebnishaushalt (doppisch)"
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger